Anlässlich der Einvernahmen als Auskunftsperson (act. 3) beziehungsweise als Zeuge (act. 30) erklärte E. B. jedoch stets, es sei ihm erst am Mittag, als er die Abschussliste von J. B. kontrolliert habe, bewusst geworden, dass es J. B. sein musste, der zu früh geschossen habe. Im weiteren lässt sich auch die Frage nicht klären, wieso die Kopie der Abschussliste von J. B., welche sich bei den Akten des Kreisgerichtsausschusses Surses befindet (act. 7), die handschriftlichen Angaben des Jagdaufsehers „jagdbar, Auswertung konfisziert (Abschusszeit!), 10., 14.00 Uhr, JA B.“ nicht enthält, bei der von J. B. eingelegten Kopie der Abschussliste die vorerwähnte handschriftliche Notiz von E.