kalisierte. E. B. hat statt dessen um 07.00 Uhr mit dem Schweisshundeführer A. C. eine Nachsuche durchgeführt. Um 10.00 Uhr hatte er sich mit J. B. getroffen, um eine weitere Nachsuche durchzuführen. Während dieser Nachsuche erreichte ihn die telefonische Meldung von Wildhüter B., zwei Jäger hätten im Gebiet P. einen Schuss vor 06.30 Uhr gehört. Das Verhalten von E. B. wirft Fragen auf. So ist nicht auszuschliessen, dass E. B. den Schuss nicht in der unmittelbaren Umgebung seines Aufenthaltsortes lokalisiert hat und der Schuss auch tatsächlich in weiterer Entfernung abgegeben worden ist.