Fraglich ist jedoch, ob es J. B. war, der zu früh geschossen hat. Der Jagdaufseher E. B. gab zu Protokoll, er habe sich im Zeitpunkt, in welchem der Schuss gefallen sei, im Gebiete G. S., unterhalb P. aufgehalten. Er befand sich somit in unmittelbarer Nähe des Standortes von J. B.. Es ist schwer nachvollziehbar, weshalb der Jagdaufseher, der einen Schuss um rund 06.27 Uhr wahrgenommen hat, nicht umgehend zu ermitteln versuchte, wer der fragliche Schütze war, zumal er sich offenbar in nächster Nähe des Geschehens aufhielt und er anlässlich seiner Befragung als Auskunftsperson den Schuss „etwas südlich und oberhalb meines Standortes“ lo- 11