Anlässlich dieser Untersuchung habe J. B. ihm die Abschussliste gezeigt, auf welcher der Abschuss um 06.32 Uhr eingetragen gewesen sei. Da er um 06.26.50 Uhr nur einen Schuss in dieser Gegend wahrgenommen habe, sei ihm in diesem Moment bewusst geworden, dass es sich beim fraglichen Schützen um J. B. handeln müsse. Auf die Ergänzungsfrage von Rechtsanwalt Diego Quinter, warum er (E. B.) nach dem zu früh abgegebenen Schuss nicht umgehend eine Untersuchung eingeleitet habe, antwortete er: „Das Lokalisieren eines Schusses ist im Wald nicht immer so einfach.