Im weiteren berichtete J. B., er habe um 09.00 Uhr desselben Tages R. V. und A. T. getroffen. Beide hätten sich dahingehend geäussert, dass sie kurz nach dem Glockenschlag, um 06.30 Uhr, einen Schuss aus Richtung S. gehört hätten. Einen zweiten Schuss hätten sie kurze Zeit später direkt oberhalb ihres Standortes wahrgenommen (act. 18). Der Jagdaufseher E. B. wurde schliesslich am 2. September 1999 als Zeuge einvernommen. Gemäss seinen Ausführungen habe er am fraglichen Tag um 10.00 10