Nachdem er im aufgehobenen A. U.eine Nachsuche mit einem Schweisshund durchgeführt habe, habe er um 10.00 Uhr den Jäger J. B. beim Waldweg G. S. getroffen. J. B. hätte ihm mitgeteilt, er habe am Morgen früh unterhalb seiner Jagdhütte eine Hirschkuh erlegt und sein Jagdkollege V. habe kurz nach 09.00 Uhr unterhalb des Wegs G. S. ebenfalls eine Hirschkuh geschossen. Er habe J. B. zum Jagdglück gratuliert und sodann mit dem anwesenden Schweisshund eine Kontrollsuche durchgeführt, und zwar in dem Gebiet, wo J. B. tags zuvor einen angeschossenen Hirschen beobachtet hatte.