E. B. ist der für das fragliche Gebiet zuständige Jagdaufseher. Am 17. September 1998 als Auskunftsperson befragt, gab er zu Protokoll, am 10. September 1998 habe er sich im Gebiete G. S. aufgehalten, unterhalb P., als um 06.26.50 Uhr ein Schuss gefallen sei. Den Schuss habe er gut hören und auch lokalisieren können. Er sei der festen Überzeugung gewesen, dass der Schuss etwas südlich und oberhalb seines Standortes gefallen sei. Die nächsten Schüsse seien erst rund 15 Minuten später aus grösserer Entfernung gefallen. Nachdem er im aufgehobenen A. U.eine Nachsuche mit einem Schweisshund durchgeführt habe, habe er um 10.00 Uhr den Jäger J. B. beim Waldweg G. S. getroffen.