Um 09.00 Uhr sei er alsdann zu R. V. gegangen, den er in Begleitung des Nichtjägers A. T. angetroffen habe. Beide hätten sich ihm gegenüber dahingehend geäussert, dass sie kurz nach 06.30 Uhr einen Schuss aus der Richtung S. gehört hätten. Einen zweiten Schuss hätten sie kurze Zeit später direkt oberhalb ihres Standortes wahrgenommen (vgl. act. 18). J. B. hat den Abschuss in seiner Abschussliste vorschriftsgemäss eingetragen, wobei er als Abschusszeit 06.32 Uhr angegeben hat. Der abgegebene Schuss traf das Wild am Hinterteil unmittelbar neben dem “Waidloch“.“