es sei genau 06.32 Uhr gewesen. Er habe seine Uhr am Abend vorher nach der Radiozeit gestellt (vgl. act. 2). Beim Uhrenvergleich stellte ein Beamter des Polizeipostens in S. fest, dass die Uhr des Jagdaufsehers E. B. um 10 Sekunden und diejenige von J. B. um 2 Minuten vorging. Anlässlich der Einvernahme vor dem Kreispräsidenten T. wiederholte J. B. im wesentlichen dieselben Aussagen. In Abweichung zu seiner ersten Einvernahme führte er jedoch aus, dass er den Schuss etwa um 06.33 Uhr abgegeben habe. Um 09.00 Uhr sei er alsdann zu R. V. gegangen, den er in Begleitung des Nichtjägers A. T. angetroffen habe.