Jagdaufseher E. B. führte aus, er habe selber feststellen können, dass der fragliche Schuss vor der erlaubten Schusszeit von 06.30 Uhr, nämlich bereits um 06.26.50 Uhr, gefallen sei. Der Jagdaufseher bat die Polizei um Mithilfe bei der Tatbestandsaufnahme. J. B. gab gleichentags gegenüber der Polizei zu Protokoll, er habe am fraglichen Morgen um 06.15 Uhr seine Hütte verlassen und sich auf seinen Posten begeben. Als er auf die Uhr geschaut habe, sei es genau 06.30 Uhr gewesen. Während er anschliessend eine ganze Zigarette rauchte, habe er aus Richtung S. einen Schuss gehört.