{"Signatur": "GR_KG_004", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2000-05-17", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_KG_004_SB-2000-17_2000-05-17.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/SB_2000_17_ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd60976615f5c4b12c1d4724bfc1179c519a9347140f89107bbcbedd3e49cf6e94f7e86edc1bc0425c099a9488a18062b80f8de?path=ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd60976615f5c4b12c1d4724bfc1179c519a9347140f89107bbcbedd3e49cf6e94f7e86edc1bc0425c099a9488a18062b80f8de&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=SB_2000_17", "Checksum": "f7478c6917de753b736efa88ff84947a"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SB 2000 17"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht I. Strafkammer 17.05.2000 SB 2000 17"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale cantonale Camera penale I 17.05.2000 SB 2000 17"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht I. 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September 1998 als Auskunftsperson befragt, gab er zu Protokoll, am 10. September\n1998 habe er sich im Gebiete G. S. aufgehalten, unterhalb P., als um 06.26.50 Uhr\nein Schuss gefallen sei. Den Schuss habe er gut hören und auch lokalisieren können. Er sei der festen Überzeugung gewesen, dass der Schuss etwas südlich und\noberhalb seines Standortes gefallen sei. Die nächsten Schüsse seien erst rund 15\nMinuten später aus grösserer Entfernung gefallen. Nachdem er im aufgehobenen\nA. U.eine Nachsuche mit einem Schweisshund durchgeführt habe, habe er um\n10.00 Uhr den Jäger J. B. beim Waldweg G. S. getroffen. J. B. hätte ihm mitgeteilt,\ner habe am Morgen früh unterhalb seiner Jagdhütte eine Hirschkuh erlegt und sein\nJagdkollege V. habe kurz nach 09.00 Uhr unterhalb des Wegs G. S. ebenfalls eine\nHirschkuh geschossen. Er habe J. B. zum Jagdglück gratuliert und sodann mit dem\nanwesenden Schweisshund eine Kontrollsuche durchgeführt, und zwar in dem Gebiet, wo J. B. tags zuvor einen angeschossenen Hirschen beobachtet hatte.\nWährend der Nachsuche habe er eine telefonische Meldung von Wildhüter B. erhalten, wonach zwei Jäger berichtet hätten, dass im Gebiet P. ein Schuss drei bis\nvier Minuten vor 06.30 Uhr gefallen sei. Die beiden Jäger hätten den Schuss ebenfalls unterhalb der Hütten von P. lokalisiert. Nach dieser Meldung habe er sich zur\nJagdhütte von J. B. begeben, um die zwei erlegten Hirschkühe auszuwerten. Als er\ndie Abschussliste von J. B. konsultiert habe, habe er feststellen können, dass ersterer als Abschusszeit 06.32 Uhr eingetragen hatte. Da der Abschussort unterhalb\nder Hütte von J. B. gelegen sei, sei ihm bewusst geworden, dass es J. B. sein\nmusste, der drei bis vier Minuten zu früh geschossen hatte. In der Folge habe er J.\nB. auf die Abschusszeit angesprochen. Dieser habe jedoch versichert, um 06.32\nUhr geschossen zu haben. Beim Uhrenvergleich habe er festgestellt, dass die Uhr\nvon J. B. gegenüber seiner um zwei Minuten vorgegangen sei (vgl. act. 3).\n\nH. W., der die Jagd in P. ausübt, sagte anlässlich seiner Einvernahme als\nAuskunftsperson am 11. September 1998 aus, er sei am Vortag zusammen mit einem Freund in Richtung des alten A. unterwegs gewesen. Um 06.25 Uhr sei ein\nSchuss gefallen, und zwar aus Richtung C. .Daraufhin habe er zu seinem Freund\ngesagt, dies sei der bekannte M. aus C., der einen Probeschuss abgegeben habe.\nVor 06.30 Uhr habe er diesen einzigen Schuss gehört. Um 06.45 Uhr habe er zwei\nbis drei Schüsse aus der Richtung des A.s vermerkt (vgl. act. 4). A. M. wurde eben-\n9\n\nfalls am 11. September 1998 als Auskunftsperson einvernommen (act 5). Er berichtete, er habe am Vortag die Jagdhütte zusammen mit A. P. um 05.30 Uhr verlassen\nund sich dann zu seinem Hochsitz im aufgehobenen A. begeben. Als plötzlich ein\nSchuss gefallen sei, habe er auf die Uhr geschaut und feststellen können, dass es\n06.27 Uhr gewesen sei. Der Schütze habe sich vermutlich unterhalb der nördlichen\nWiesenecke von P., da heisst unterhalb der Hütte von B. J. aufgehalten. Vor 06.27\nUhr sei kein Schuss gefallen und auch unmittelbar nach 06.30 Uhr habe er keinen\nweiteren Schuss wahrgenommen. Später habe er erfahren, dass J. B. der fragliche\nSchütze gewesen sei. A. P., der Jagdbegleiter von A. M., bestätigte, dass am besagten Tag ein Schuss vor 06.30 Uhr gefallen sei, und zwar zwischen 06.26 Uhr\nund 06.27 Uhr. Unmittelbar nach 06.30 Uhr habe er keinen Schuss gehört (act. 6).\n\nAm 25. Januar 1999 wurde J. B. vom Kreispräsidenten Surses als Angeschuldigter einvernommen. Er erklärte, am fraglichen Tag die Hütte um 06.15 Uhr\nverlassen zu haben. Er habe sich zu seinem Posten begeben und als das Licht\nbesser geworden sei, habe er auf die Uhr geblickt, welche 06.30 Uhr angezeigt\nhabe. Sodann habe er eine Zigarette angezündet. Später habe er einen Schuss\ngehört, und nach kurzer Zeit sei eine Hirschkuh erschienen. Er habe diese Hirschkuh als Schmaltier angesprochen. Der Abstand zur Hirschkuh habe 70 bis 80 Meter\nbetragen. Um ca. 06.33 Uhr habe er den Schuss abgegeben. Weil er einen kurzen\nMoment die Hirschkuh beobachtet habe, um feststellen zu können, dass diese nicht\nmehr aufstehe, habe er 06.32 Uhr in die Abschussliste eingetragen. Auf die Frage,\nwie er in so kurzer Zeit eine Zigarette anzünden und die Hirschkuh habe ansprechen\nkönnen, antwortete J. B.: Als erfahrener Jäger habe er nicht viel Zeit beanspruchen\nmüssen, um die Hirschkuh anzusprechen. Er habe schnell reagiert, die Zigarette\nfallen gelassen und die Hirschkuh gleichzeitig als jagdbar angesprochen. In Zusammenhang mit den weiteren Schüssen, die J. B. gehört haben will, äusserte sich letzterer dahingehend, der erste Schuss aus Richtung S. sei gefallen, als er die Zigarettenzüge genossen habe. Dies müsse kurz nach 06.30 Uhr gewesen sein. Da er\nsich in einem Geländekessel befunden habe, sei es aber auch möglich, dass der\nHall aus einer anderen Richtung auf ihn zugekommen sei. Im weiteren berichtete\nJ. B., er habe um 09.00 Uhr desselben Tages R. V. und A. T. getroffen. Beide hätten\nsich dahingehend geäussert, dass sie kurz nach dem Glockenschlag, um 06.30 Uhr,\neinen Schuss aus Richtung S. gehört hätten. Einen zweiten Schuss hätten sie kurze\nZeit später direkt oberhalb ihres Standortes wahrgenommen (act. 18).\n\n"}