Gestützt auf diese Ausgangslage habe die Vorinstanz ihr bei einem Streitwert von über einer Million Franken für Klientenbesprechung, das Studium des Rechtsöffnungsbegehrens, das gesamte Aktenstudium und das Zusammentragen der Belege, die Vorbereitung der Verhandlung und das Schreiben des 10-seitigen Plädoyers einen Aufwand von Fr. 1’393.50 oder fünf Stunden à Fr. 270.-- zugesprochen. Sie habe beim Gericht eine detaillierte Kostennote von insgesamt Fr. 5'110.25 (exkl. Interessenwertzuschlag) eingereicht.