B. Am 1. April 2011 gelangten A. und B. an das Bezirksgerichtspräsidium Albula und ersuchten um provisorische Rechtsöffnung für den in Betreibung gesetzten Betrag von Fr. 1'138'046.50 zuzüglich Zins zu 9.75 % seit dem 1. Oktober 2009. Die C. AG liess sich vor der mündlichen Hauptverhandlung nicht vernehmen. Anlässlich der mündlichen Hauptverhandlung stellte sie auf Abweisung des Gesuchs.