A.1. Am 17. März 2009 kündigten A. und B. (Vermieter) die am 6. Mai 2003 mit der C. Ltd. (Mieterin) eingegangenen Mietverhältnisse wegen Zahlungsverzugs der Mieterin per 30. April 2009. Die beiden Mietverträge enthalten unter Ziff. 4.3 (Depot) folgende Bestimmung: „Auf ein Mietzinsdepot wird verzichtet. Herr D., haftet persönlich und solidarisch mit der Mieterin für sämtliche Forderungen und Ansprüche aus dem vorliegenden Mietverhältnis.“