f. Die übrigen in Rechnung gestellten Positionen für allgemeine anwaltliche Tätigkeiten wie Korrespondenzen (Telefonate, Schreiben), Studium der Klage und Fallabschluss von insgesamt 6 Stunden 40 Minuten für beide Fälle bzw. 2 Stunden für das vorliegend zu beurteilende Rechtsöffnungsverfahren erscheinen im Hinblick auf den Umfang wie auch die Komplexität der Streitsache als angemessen und sind deshalb ebenfalls zu entschädigen.