Darüber hinaus wird mit der Reduktion auch berücksichtigt, dass sich in den Honorarrechnungen neben den vorgenannten Aufwandspositionen noch weitere – allerdings kaum ins Gewicht fallende – Positionen finden lassen, die Aktenstudium und Vorbereitung der Hauptverhandlung zum Inhalt haben. Demzufolge wird der für das Rechtsöffnungsverfahren betreffend D. diesbezüglich geltend gemachte Aufwand von 11 Stunden 30 Minuten um 4 Stunden auf total 7 Stunden 30 Minuten gekürzt.