Seite 11 — 14 Anträge zu begründen waren, immer noch in hinreichender Weise Rechnung getragen. Aus letzterem Grund sowie wegen der längeren Reisezeit lässt sich die Honorarnote von Rechtsanwalt Annen auch nicht mit jener von Rechtsanwalt Dubach vergleichen. Darüber hinaus wird mit der Reduktion auch berücksichtigt, dass sich in den Honorarrechnungen neben den vorgenannten Aufwandspositionen noch weitere – allerdings kaum ins Gewicht fallende – Positionen finden lassen, die Aktenstudium und Vorbereitung der Hauptverhandlung zum Inhalt haben.