d/cc. Wird nun die reine Fahrzeit von 4 Stunden 30 Minuten vom für die Position „Verhandlung in Y., An- und Rückfahrt, Nachbesprechung mit Klient“ in Rechnung gestellten Aufwand von gesamthaft 7 Stunden 10 Minuten abgezogen, verbleiben 2 Stunden 40 Minuten für die veranschlagten Hauptverhandlungen und die Nachbesprechungen. Aufgrund der jeweiligen Vorladungen ist erstellt, dass in der Tat beide Rechtsöffnungsverhandlungen (Proz.Nrn. 335-2011-16 und 335-2011-17) am 25. Mai 2011 (08.30 und 09.30 Uhr) vor dem Bezirksgerichtspräsidium Albula stattgefunden haben und jede rund eine Stunde gedauert hat. Damit ist auch dieser Aufwand ausgewiesen und zu entschädigen.