Fahrten zu den in der Sache zuständigen Gerichtsinstanzen notwendig werden. Gleichzeitig können mit seiner Mandatierung aber auch Einsparungen im Reiseaufwand für Besprechungen, Instruktionen und rogatorische Einvernahmen verbunden sein. Entsprechend darf die Pflicht, unnötige Kosten zu vermeiden, nicht zu einer unangemessenen Einschränkung in der Wahl des Rechtsvertreters führen.