Das geltend gemachte Honorar von Fr. 10'374.15 entspricht einem Aufwand von total 33.5 Stunden zu einem Stundenansatz von Fr. 270.-- (zuzüglich Fahrspesen Fr. 278.40, Auslagen Fr. 282.30 und MWSt Fr. 768.45). Diesbezüglich ist zunächst festzuhalten, dass dem Rechtsvertreter angesichts des Fehlens einer Honorarvereinbarung (Art. 4 Abs. 1 HV) praxisgemäss ein Stundenansatz von Fr. 240.-- zugestanden wird und das Honorar daher bereits aus diesem Grund einer entsprechenden Anpassung bedarf.