Gestützt auf diese Ausgangslage habe die Vorinstanz ihm bei einem Streitwert von über einer Million Franken für Klientenbesprechung, das Studium des Rechtsöffnungsbegehrens, das gesamte Aktenstudium und das Zusammentragen der Belege, die Vorbereitung der Verhandlung und das Schreiben des 12-seitigen Plädoyers einen Aufwand von Fr. 808.05 oder drei Stunden à Fr. 270.-- zugesprochen. Er habe beim Gericht eine detaillierte Kostennote von insgesamt Fr. 5'263.93 (exkl. Interessenwertzuschlag) eingereicht.