Seite 4 — 14 4'900.-- zugesprochen. Beantragt wurde dagegen eine solche von gesamthaft Fr. 10'374.15 (Proz.Nr. 335-2011-16: Fr. 5110.25; Proz.Nr. 335-2011-17: Fr. 5.263.90) – exklusive der ursprünglich zusätzlich geforderten Interessenwertzuschläge von jeweils Fr. 15'000.--.