1.a. Der angefochtene Rechtsöffnungsentscheid des Bezirksgerichtspräsidiums Albula vom 25. Mai 2011 wurde den Parteien am 16. Juni 2011 und somit nach Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO; SR 272) am 1. Januar 2011 eröffnet. Auf das vorliegende Verfahren findet demnach die Schweizerische Zivilprozessordnung Anwendung (Art. 405 Abs. 1 ZPO).