2. Die Kosten des Bezirksgerichtspräsidiums Albula von CHF 2'000.00 gehen zulasten von A. und B. und werden mit dem durch sie geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 3. Die Gesuchsteller haben die Gesuchsgegnerin ausseramtlich mit CHF 2'200.00 (inkl. Auslagen für Porto, Kopien, Telefon sowie Fahrspesen und MWSt) zu entschädigen. 4. (Rechtsmittelbelehrung). 5. (Miteilung).“