– dass das Betreibungsamt Davos-Klosters am 24. Juni 2011 ausführte, dass der Zahlungsbefehl durch die Post nicht habe zugestellt werden können, sodass das Betreibungsamt dem Schuldner am 8. November 2010 eine Abholungsaufforderung versendet habe und X. den Zahlungsbefehl am 10. November 2011 am Schalter des Betreibungsamtes entgegen genommen habe, – dass die Ehefrau von X. dies im Schreiben vom 24. Juni 2011 in Frage stellte,