– dass die Y. AG am 18. Oktober 2010 beim Betreibungsamt Davos gegen X. eine Betreibung mit einer Forderung von Fr. 728.50 zuzüglich Zinsen und Kosten anhob, – dass das Betreibungsamt Davos den Zahlungsbefehl am 26. Oktober 2010 ausstellte und ein erster Zustellversuch offenbar fehlschlug, sodass dem Schuldner am 8. November 2010 eine Abholungsaufforderung zugestellt wurde, – dass gemäss Bescheinigung auf dem Gläubigerdoppel des Zahlungsbefehls (Betreibungs-Nr. _) bescheinigt wurde, dass der Zahlungsbefehl dem Schuldner am 10. November 2010 vom Betreibungsamt Davos zugestellt wurde,