2. Prozessualer Antrag: Die mit der Beschwerdeschrift eingereichten Beweismittel act. 3 bis 8 seien aus dem Recht zu weisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin.“ Seite 5 — 12 In formeller Hinsicht weist die Beschwerdegegnerin auf folgende Punkte hin: Einerseits seien die von der Beschwerdeführerin beigelegten Belege als Noven aus dem Recht zu weisen. Andererseits sei festzustellen, dass die Vorinstanz das Verfahren nicht ohne beschwerdefähige Verfügung hätte sistieren dürfen.