_ über den Betrag von Fr. 3'739.45 nebst Zins von 5 %. Als Forderungsurkunde wurden diverse Rechnungen angegeben. G. Gegen den am 4. Januar 2011 zugestellten Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. _ erhob die X. SA Rechtsvorschlag. Gegen den Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. _ erhob sie hingegen keinen Rechtsvorschlag.