2. In seiner Beschwerde gegen den Rechtsöffnungsentscheid der Einzelrichterin SchKG des Bezirksgerichts Imboden vom 16. Mai 2011, mitgeteilt am 23. Mai 2011, erhebt Rechtsanwalt Cavegn insbesondere den Einwand, dass die Vorinstanz fälschlicherweise ein Verrechnungsrecht im Sinne von Art. 120 OR bzw. in den Grenzen des Existenzminimums auch von Art. 125 Ziff. 2 OR angenommen und die von der Beschwerdegegnerin geltend gemachte Einrede der Tilgung durch Verrechnung in rechtswidriger Weise zugelassen habe. Der Beschwerdeführer