G. Mit Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes Imboden vom 25. März 2011 (Betreibung Nr. _) wurde Y. von X. für den Betrag von Fr. 2'733.90 zuzüglich Fr. 30.- Mahnkosten betrieben. Als Forderungsurkunde wurde das Alimenteninkasso für C. für die Zeit zwischen dem 12. Dezember 2010 und März 2011 genannt. Gegen diesen Zahlungsbefehl erhob Y. am 28. März 2011 Rechtsvorschlag.