E. Mit Schreiben vom 15. Februar 2011 wandte sich das Sozialamt der Gemeinde Thusis betreffend Unterhaltspflicht gegenüber der Tochter C. an Y., da X. aufgrund der ausstehenden Alimentenzahlungen bei der Gemeinde Thusis um Inkassohilfe ersucht hatte. Auf dieses Schreiben antwortete Rechtsvertreter Moses im Auftrag von Y. am 17. Februar 2011 dem Sozialamt der Gemeinde Thusis.