Am 12. März 2010 stellte das Betreibungsamt des Kreises Thusis, gestützt auf Art. 115 SchKG, eine Pfändungsurkunde als Verlustschein über Fr. 6'492.60 aus, da beim Schuldner X. kein pfändbares Vermögen festgestellt und auch kein zukünftiger Lohn gepfändet werden konnte.