Gestützt auf das Scheidungsurteil vom 8. April 2002 wurde X. für die Unterhaltsbeiträge für die Tochter C. für den Zeitraum vom September 2008 bis Juli 2009 betrieben. Mit Rechtsöffnungsentscheid des Bezirksgerichtspräsidiums Hinterrhein vom 14. Oktober 2009, mitgeteilt am 22. Oktober 2009, wurde in Sachen Y., Gesuchstellerin und Gläubigerin, gegen X., Gesuchsgegner und Schuldner, über den Betrag von Fr. 5'500.- nebst 5% Zins seit 10. September 2009 in der Betreibung Nr. 20091200 definitive Rechtsöffnung erteilt. Am 12. März 2010 stellte das Betreibungsamt des Kreises Thusis, gestützt auf Art.