Seite 2 — 11 gegangen sei. So seien mit Zahlungen vom 31. März 2009, 7. April 2010 und 27. April 2010 insgesamt EUR 516'955.03 an die S. GmbH geleistet worden. Damit sei neben einer zweiten Forderung der S. GmbH, für welche T. gemäss Aufhebungsvertrag vom 2. Januar 2009 ebenfalls eine Bürgschaft übernommen habe, auch die hier fragliche Forderung getilgt worden.