Die Arrestforderung wurde auf EUR 56'542.42 zuzüglich Zins zu 8 % auf EUR 48'647.65 seit dem 13. Januar 2009 beziffert. Als Forderungsgrund wurde eine Rückzahlungsvereinbarung vom 12. Januar 2009 zwischen der Gesuchstellerin und der W. AG, heute Y. AG in Liquidation, angegeben. In dieser Vereinbarung sei eine offene Forderung in der Höhe von EUR 48'647.65 zuzüglich Zins von 8 % aus zwei im Jahre 2007 gewährten Darlehen anerkannt worden und T. habe diesbezüglich mit seiner Unterschrift eine persönliche Bürgschaft nach deutschem Recht übernommen. Ein gegen die Y. AG in Liquidation eingeleitetes Konkursverfahren sei mangels Aktiven am 4. November 2010 wieder geschlossen worden.