– dass die X. dagegen am 22. Mai 2011 (Postaufgabe vom 23. Mai 2011) rechtzeitig beim Kantonsgericht von Graubünden als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs Beschwerde einreichte mit dem Begehren, das Betreibungsamt Chur sei anzuhalten, das zurückgewiesene Betreibungsbegehren entgegen zu nehmen und den entsprechenden Zahlungsbefehl zuzustellen,