Es kann offen bleiben, ob es sich bei der Datumsangabe um ein Versehen handelt. Auf jeden Fall wurde diese Lohnabrechnung offensichtlich speziell als Beleg für die Aufsichtsbehörde erstellt – aller Voraussicht nach wie obgenannte Bestätigung vom Schuldner selbst. Darin wird nun ein Bruttolohn von Fr. 6'500.-- bescheinigt, welcher offenbar von Januar bis Mai 2011 ausbezahlt worden sein soll, womit auch erwiesen ist, dass die Angaben des Beschwerdeführers gegenüber dem Betreibungsamt unwahr waren und diese Fehlinformation sogar durch Einreichung vorerwähnter Lohnbestätigung vom 12. November 2010 (BA Surselva, Anhang zu act. 6) zusätzlich untermauert wurde.