In einer von B. selbst ausgestellten Lohnbestätigung der H. AG vom 12. November 2010 (BA Surselva, Anhang zu act. 6) wird ein monatlicher Bruttolohn von Fr. 6'000.-- angegeben. Gemäss Aufforderung der Aufsichtsbehörde vom 22. Juni 2011 wurden vollständige Lohnabrechnungen der Monate Januar bis Mai 2011 einverlangt. Daraufhin reichte B. am 29. Juni 2011 eine „Lohnabrechnung Monat Januar bis Mai 2011“, datiert vom 18. Juli 2011, ein (act. 13/1). Es kann offen bleiben, ob es sich bei der Datumsangabe um ein Versehen handelt.