Einerseits handle es sich beim angegebenen Lohn von Fr. 6'000.-- um den Bruttolohn, bei welchem noch die Sozialabzüge zu berücksichtigen seien. Andererseits bezahle er sowohl die Krankenkassenprämien als auch die Mietzinsen Z. und Y. in Höhe von Fr. 1'300.-- bzw. Fr. 2'716.--. Der Beschwerde beigelegt waren Kopien einer Krankenkassenprämienrechnung sowie von Kontoauszügen der D. und der E. AG.