sowie Fr. 80.-- für Diverses. Wegen fehlenden Zahlungsnachweises nicht anerkannt wurden dagegen die geltend gemachten Ausgaben für Alimente, Wohnungsmiete und Krankenkassenprämien. In Ermangelung pfändbarer Aktiven ordnete das Betreibungsamt Surselva mit sofortiger Wirkung monatliche Lohnpfändungen im Umfang der pfändbaren Lohnquote von Fr. 4'500.-- sowie des ganzen 13. Monatslohns an. Der Vollzug der Lohnpfändungen sollte bis zur Deckung der betriebenen Forderungen nebst Zinsen und Kosten, längstens aber auf die Dauer eines Jahres seit dem massgebenden Pfändungsvollzug, d.h. bis am 8. Februar 2012 erfolgen.