Nimmt man dies im vorliegendem Fall zum Massstab, so ergibt sich bei einem entsprechenden Zuschlag auf der Arrestforderung ohne Berücksichtigung der Zinsen bereits ein gerechtfertigter Umfang des Arrestvollzugs in der Höhe von rund Fr. 4’946’501.–. Im Arrestbefehl wurde zudem antragsgemäss ein Zins von 5% seit dem 16. März 2010 berücksichtigt. Dies ergäbe einen Jahreszins von rund Fr. 206'104.–. Angesichts der erst eingeleiteten Prozesse (am Bezirksgericht Albula) und der folglich zu erwartenden doch erheblichen Dauer des Arrestes erscheint ein Arrestbeschlag in Höhe von Fr. 5 Mio. als angemessen.