Seite 14 — 17 7. a) Der vom Einzelrichter SchKG am Bezirksgericht Plessur mittels Arrestbefehl vom 15. April 2011 angeordnete Arrest wurde durch das zuständige Betreibungsamt U. im Umfang von Fr. 5 Mio. vollzogen. Die Beschwerdeführerin beantragt, der Arrestbeschlag sei auf den Betrag der geltend gemachten und im Arrestbefehl festgehaltenen Forderungen zu reduzieren.