G. A. Z. liess am 6. Juni 2011 seine Beschwerdeantwort einreichen, mit folgenden Anträgen: A. Materielle Anträge 1. Die Beschwerde sei vollumfassend abzuweisen. 2. Unter voller Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich 8% Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdeführerin auch für das Verfahren vor Beschwerdeinstanz.