3. Der Arrest sei raschmöglichst aufzuheben und die Arrestsumme superprovisorisch von CHF 5 Mio. auf die geltend gemachten Summen zu reduzieren. 4. Die vorinstanzlichen Kosten seien dem Beschwerdegegner aufzuerlegen, und er sei für jenes Verfahren zu verpflichten, die ausseramtlich geltend gemachten Kosten zu bezahlen, eventuell nach richterlichem Ermessen. 5. Die hierseitigen Kosten seien dem Beschwerdegegner aufzuerlegen, und er sei zu verpflichten, eine angemessene ausseramtliche Entschädigung zu bezahlen. 6. Wir ersuchen um raschmöglichste Behandlung vorstehender Angelegenheit.