E. Am 6. Mai 2011 fand die Hauptverhandlung am Bezirksgericht Plessur statt, anlässlich welcher beide Parteien weitere Unterlagen einlegten. Mit Entscheid desselben Datums, mitgeteilt am 12. Mai 2011, wies der Einzelrichter SchKG am Bezirksgericht Plessur die Einsprache gegen den Arrestbefehl ab, ebenso den Antrag der Arrestschuldnerin, die Akten betreffend C. aus dem Recht zu weisen.