Zur Begründung wurde im Wesentlichen vorgebracht, der Gesuchsteller habe B. Z. im Zeitraum von 2003 bis zum Eheschluss mit ihr am 23. Juli 2008 sowie im Zeitraum nach dem Eheschluss bis Ende 2009 hohe Geldbeträge überwiesen, wobei er bei diesen Schenkungen und anderen Rechtsgeschäften von B. Z. getäuscht worden sei. So habe B. Z. ihm tiefe Zuneigung vorgegeben, es aber vor und während der Ehe lediglich auf sein Geld abgesehen gehabt und verschiedene Drittbeziehungen unterhalten. Der Gesuchsteller reichte diesbezüglich eine eidesstattliche Erklärung und verschiedene Unterlagen eines Herrn C. ein, welche den behaupteten Sachverhalt belegen sollten.