5. Das Z. ist eine Abteilung des Departements der Industriellen Betriebe der X.. Es stellt sich somit die Frage, ob das Z. in Graubünden „hoheitlich“ auftritt oder rein privatrechtlich handelt. Gemäss Ziff. 1.7. des Energiereglements Graubünden ist auf Rechtsverhältnisse mit dem Z. Privatrecht anwendbar, weshalb das Z. im