den, steht (Ziff. 1.2.2 lit. b Energiereglement Graubünden). 4.2 Y. schloss am 1. April 2009 mit D. und E. einen Mietvertrag über ein Ladenlokal mit Kündigungsfrist von 6 Monaten ab. Aus den Akten (Dossier III. act. I1) ist ersichtlich, dass sich das Ladenlokal an der Dorfstrasse 25, 7402 A. befindet. Als Mietbeginn wurde der 1. April 2009 vereinbart. Y. unterzeichnete den Mietvertrag