Zudem stelle sich die Frage, ob die X. die Gemeinde A. aufgrund „hoheitlicher“ Befugnisse oder im privaten Rahmen mit Energie beliefere. Da sich keine Hinweise betreffend rechtliche Grundlagen bezüglich Energielieferung der X. in der Gemeinde A. auf der Homepage der Gemeinde A. finden liessen, sei davon auszugehen, dass die X. als Subjekt des Privatrechts die Energielieferung ausübe. Ferner habe Y. an der Rechtsöffnungsverhandlung gegen die Energielieferung als solche keine Einwendungen erhoben.