C. Am 15. April 2011 lud der Einzelrichter SchKG des Bezirksgerichts Imboden die Parteien zur Verhandlung betreffend Bewilligung des Rechtsvorschlages auf Dienstag, den 3. Mai 2011, 10:00 Uhr, ein. Gleichentags wurde die X. aufgefordert, den Rechtsöffnungstitel zuzusenden, und Y. angehalten, bis zum Verhandlungstag das Schlussdekret in dem angeblich verfügten Konkurs sowie Unterlagen betreffend ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse einzureichen. In der Stellungnahme vom 19. April 2011 führte das Z. aus, über Y. sei ihres Wissens kein Privat-Konkurs eröffnet worden. Zudem sei B. GmbH nicht ihre Bezügerin gewesen. Y. hafte persönlich für den Energieverbrauch.